AGB Die Oilexperten
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ölwechsel, Werkstatt- und Serviceleistungen von Die Oilexperten.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Die Oilexperten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Bereich Ölwechsel, Werkstatt- und Serviceleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsschluss

Unsere Angaben auf der Website, im Preisrechner, in Werbemitteln oder in sonstigen Vorabinformationen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns angenommen, ein Fahrzeug zur Bearbeitung übernommen, ein Termin ausnahmsweise bestätigt oder mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wird.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem individuell erteilten Auftrag, den abgestimmten Arbeiten vor Ort sowie dem technisch tatsächlich erforderlichen Aufwand.

Maßgeblich sind insbesondere Fahrzeugtyp, Motorisierung, Baujahr, Füllmenge, Öl-Spezifikation, Filterausführung und der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs.

4. Preisangaben und Preisrechner

Preisangaben aus dem Preisrechner oder aus Vorab-Auskünften beruhen auf den vom Kunden gemachten Angaben und den uns vorliegenden Fahrzeugdaten.

Weichen Fahrzeugdaten, Motorisierung, technische Spezifikationen, Öl-Freigaben, benötigte Füllmengen, Filtertypen oder sonstige Voraussetzungen von den angegebenen oder üblichen Daten ab, kann sich der Preis entsprechend ändern.

Ergibt sich vor Beginn oder während der Arbeiten eine Abweichung, informieren wir den Kunden hierüber vor Durchführung weiterer kostenpflichtiger Leistungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Dies betrifft insbesondere Hersteller, Modell, Motorisierung, Baujahr, bekannte Besonderheiten, Vorschäden, Umbauten und technische Abweichungen.

Unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden können zu zusätzlichem Aufwand, Verzögerungen oder Preisabweichungen führen.

6. Arbeiten ohne Termin

Unsere Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Terminvereinbarung angeboten. Die Annahme und Bearbeitung der Fahrzeuge erfolgt im laufenden Betriebsablauf und nach tatsächlicher Auslastung vor Ort.

Da wir ohne Termin arbeiten, besteht kein Anspruch auf sofortige Bearbeitung, eine feste Reihenfolge oder eine Fertigstellung innerhalb einer bestimmten Zeit, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7. Wartezeiten und Reihenfolge der Bearbeitung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es im offenen Betrieb ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann.

Die tatsächliche Wartezeit hängt insbesondere vom aktuellen Fahrzeugaufkommen, dem Umfang bereits angenommener Arbeiten, technischen Besonderheiten einzelner Fahrzeuge, notwendigen Zusatzprüfungen sowie dem allgemeinen Tagesablauf ab.

Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nicht ausschließlich nach der Ankunftszeit, sondern kann sich auch nach Art, Dauer und technischer Durchführbarkeit der jeweiligen Arbeiten richten.

8. Bearbeitung bis Geschäftsschluss

Da wir ohne Termin arbeiten und die Bearbeitung nach tatsächlichem Tagesaufkommen erfolgt, kann nicht garantiert werden, dass jedes am selben Tag vorgestellte Fahrzeug noch am selben Tag bearbeitet oder fertiggestellt wird.

Insbesondere bei hohem Andrang, technischem Mehraufwand, Verzögerungen im Betriebsablauf, Zusatzarbeiten oder fehlenden Teilen kann es dazu kommen, dass ein Fahrzeug nicht mehr bis zum Geschäftsschluss fertiggestellt werden kann.

Der Kunde erklärt sich mit diesem betriebsbedingten Ablauf einverstanden.

9. Prüfung vor Ort und benötigte Spezialteile

Vor Ort wird geprüft, welche Materialien, Öle, Filter oder sonstigen Teile für das jeweilige Fahrzeug tatsächlich erforderlich sind.

Bei bestimmten Fahrzeugen kann es erforderlich sein, spezielles Öl, besondere Ölfilter oder sonstige Ersatzteile zu verwenden, die nicht jederzeit auf Lager sind.

Soweit notwendige Teile oder Betriebsstoffe nicht unmittelbar verfügbar sind, kann die Leistung erst nach Bestellung und Verfügbarkeit dieser Teile durchgeführt werden. Der Kunde wird darüber vor Ort informiert.

Ein Anspruch auf sofortige Durchführung besteht in diesen Fällen nicht.

10. Zusatzarbeiten und Mehrleistungen

Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche oder abweichende Leistungen technisch erforderlich oder sachgerecht sind, informieren wir den Kunden vorab, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Kann eine Abstimmung im Einzelfall nicht rechtzeitig erfolgen und ist die Maßnahme erforderlich, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit zu gewährleisten oder Folgeschäden zu vermeiden, dürfen wir die erforderlichen Arbeiten im mutmaßlichen Interesse des Kunden durchführen.

Zusätzliche Leistungen und Mehraufwand sind gesondert zu vergüten.

11. Kundenseitig gestellte Teile und Materialien

Werden Öl, Filter, Ersatzteile oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, erfolgt deren Verwendung nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

Für Qualität, Eignung, Kompatibilität, Freigaben und Passgenauigkeit solcher Teile oder Betriebsstoffe haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Zusätzlicher Prüf-, Einbau- oder Diagnoseaufwand, der durch kundenseitig gestellte Teile entsteht, ist gesondert zu vergüten.

12. Ausführungszeiten und Fertigstellung

Angaben zu Wartezeiten, Bearbeitungszeiten oder Fertigstellungszeitpunkten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen können sich insbesondere aus starkem Kundenaufkommen, Zusatzarbeiten, technischen Besonderheiten, fehlenden Teilen, Lieferverzögerungen oder sonstigen nicht vorhersehbaren Umständen ergeben.

13. Abnahme und Fahrzeugabholung

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung zeitnah abzunehmen und abzuholen.

Kommt der Kunde mit der Abnahme oder Abholung in Verzug, können wir das Fahrzeug auf Gefahr und Kosten des Kunden auf dem Betriebsgelände oder bei einem geeigneten Dritten abstellen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Preise, Fälligkeit und Zahlung

Es gelten die bei Auftragserteilung oder vor Ort vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro.

Rechnungen sind sofort nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsschäden geltend zu machen.

15. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte oder eingebaute Teile, Zubehörteile und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

16. Zurückbehaltungsrecht und Unternehmerpfandrecht

Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht am aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Fahrzeug zu.

Darüber hinaus können wir die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern, solange uns aus dem jeweiligen Auftrag ein fälliger Anspruch zusteht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

17. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Feststellung mitzuteilen und uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Mangel auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, ungeeignete kundenseitig gestellte Teile oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.

18. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

19. Gegenstände und Daten im Fahrzeug

Der Kunde ist dafür verantwortlich, persönliche Gegenstände, Wertgegenstände und sensible Daten vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen oder zu sichern.

Für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.

20. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

21. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

22. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unseres Unternehmens Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu unseren Bedingungen?

Dann rufen Sie uns direkt an oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.

Jetzt anrufen